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PKW KLASSE B197

Es war schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil der Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt. Das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug ist für viele Fahranfänger wesentlich leichter. Ein großer Vorteil ist der niedrigere Kraftstoffverbrauch gegenüber dem gleichen Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Ein „Abwürgen“ des Motors oder ein Verschalten sind technisch nicht mehr möglich, auch ein rückwärts rollen an Steigungen ist ausgeschlossen, weswegen die Nervosität bei der Prüfung wesentlich geringer ist. Die Verkehrsbeobachtung fällt leichter, weil man nicht mehr „auf den Schalthebel schauen“ muss. Eine Fahrt im Stadtverkehr oder der Stau auf der Autobahn ist wesentlich entspannter.

Bisher gab es jedoch einen entscheidenden Nachteil. Im Führerschein wurde die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Das bedeutet, dass Schaltwagen nicht gefahren werden dürfen. Nur mit einer weiteren praktischen Fahrprüfung mit einem Schaltwagen war es möglich, die Beschränkung aufzuheben. Das ändert sich ab dem 01.April 2021.

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der benötigten Fahrstunden.
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
  • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt.
  • Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich.
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen keine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Schaltfahrzeug abgelegt werden.
Die Anmeldung in der Fahrschule und die Antragstellung bei der Führerscheinstelle ist bereits möglich.

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Möglich ist aber auch das sog. begleitete Fahren ab 17 Jahren.
Du kannst Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren und Anhänger ziehen, wenn dabei die Summe aus zulässiger Gesamtmasse Zugfahrzeug und zulässiger Gesamtmasse Anhänger nicht mehr als 3500kg beträgt.
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig vom Lernerfolg. Zum Ende der Fahrausbildung werden die „Sonderfahrten“ absolviert. Dabei sind 5x 45 Minuten auf der Landstraße, 4x 45 Minuten auf der Autobahn und 3x 45 Minuten bei Dunkelheit zu fahren.
Vor der theoretischen Prüfung musst du 14 x den Theorieunterricht besucht haben. Das sind 12x 90min Grundunterricht und 2x 90min Zusatzstoff B.

 

Besonderheiten:

  • aktuelle Fahrzeuge:   Mercedes Benz A-Klasse
  • Automatikausbildung auf Mercedes Benz A-Klasse
  • Führerschein ab 17, aber Anmeldung schon ab 16 Jahren
  • speziell zugeschnittener Unterricht für Senioren
  • Übernahme aller erforderlichen Formalitäten bei Fahrschulwechsel zu uns

Vorteile:

  • erfahrene und geduldige Fahrlehrer
  • ungezwungene und lockere Lern-Atmosphäre
  • kompetentes und freundliches Team für alle Fragen
  • Fahrspaß durch aktuelle und sportliche Fahrzeuge
  • verständlicher Unterricht mit modernsten Lehrmitteln
  • kostenloser PC-Übungsplatz mit Internet-Zugang
  • modern und freundlich eingerichtete Räumlichkeiten
  • unentgeltliche theoretische Vorprüfung
  • sichere Ausbildung per Ausbildungsdiagrammkarte
  • hervorragende Erreichbarkeit durch Bus und S-Bahn