FAQ
Häufig gestellte Fragen...
Frequently Asked Questions
Für die Erlangung des PKW-Führerscheins (B und BE) sowie für die Führerscheine für Zweiräder (A1, A2, A und AM).
Sowohl der kleine als auch der große Erste Hilfe Kurs kann beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz absolviert werden.
Ausbildungszentren, Zeiten und Preise können auf den Webseiten des DRK Kreisverband Saarlouis e.V. oder Pro Life Saarlouis eingesehen werden.
Die Anmeldung ist unter 06838 – 8999 30 oder 06838 – 8999 10 möglich.
Dies ist wiederum abhängig von der Führerscheinklasse. Einen Antrag über die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie bei uns in der Fahrschule. Darüber hinaus benötigen Sie:
Mofa | Keine behördliche Antragsstellung notwendig. Nach erfolgter Ausbildung in einer Fahrschule legt der Bewerber unter Vorlage seiner Ausbildungsbescheinigung eine theoretische Prüfung beim TÜV oder der DEKRA ab. Besteht er diese, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Hierzu wird noch ein Lichtbild benötigt. |
A, A1, B, BE, M, L, T |
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C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E |
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Mit der Ausbildung zum Führerschein Klasse B kann mit 17½ Jahren begonnen werden. Wird ein begleitetes Fahren angestrebt (Führerschein mit 17) kann bereits 16½ Jahre begonnen werden.
Der „Führerschein mit 17“ ermöglicht es Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen. Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen, nach bestandener Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung darf der Jugendliche unter folgenden Bedingungen selbst fahren:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
- Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im VZR in Flensburg haben.
- Es können maximal fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
- Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM
- nur mit Klasse B
- ab 18 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse) darf maximal 3.500 kg betragen.
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Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17; Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung; Vorbesitz erforderlich: B
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„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM; Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Unser Ausbildungsmotorrad: BMW F800R
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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18; Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung; Vorbesitz erforderlich: NEIN; Beinhaltet Klasse: A1, AM
Unser Ausbildungsmotorrad: Kawasaki ER6N
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Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15; Geltungsdauer: ohne Befristung; Vorbesitz erforderlich: NEIN;
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.