Führerscheinklasse B196

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  • Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

    • Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

    • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

    • B196 gilt nur in Deutschland

    Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

    Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

    Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

    • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

    • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

    • Mindestalter 25 Jahre