Preise
Unsere Preise
im Überblick
*) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen
werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der
Fahrschule eingesehen werden.
werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der
Fahrschule eingesehen werden.
Die neue Schlüsselzahl B196
WIR STARTEN DURCH – Kraftrad fahren, mit dem Autoführerschein
Mit dem neuen Jahr 2020 kam die Schlüsselzahl B196 für die Führerscheinklasse B hinzu.
Aber was steckt dahinter?
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis max 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
mindestens das 25 Lebensjahr erreicht haben
mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
Zusätzlich muss eine theoretische und praktische Schulung mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten erfüllt werden, die von einem Fahrlehrer oder Fahrlehrerin bestätigt werden müssen. Diese werden folgendermaßen aufgeteilt:
Theorieunterricht:
Mindestens 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterrichtsstoff für die Klassen A, A2 und A1
Praktischer Unterricht:
Mindestens 5 x 90 Minuten
Geübt werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf der Landstraßen/ und oder Autobahnen stattfinden. Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnis klasse A1 handelt, ist ein Stufen aufstieg zur Klasse A2 nicht möglich.
Bei Interesse gerne in unseren Fahrschule vorbeischauen.
Wir beraten Sie gerne
Mit dem neuen Jahr 2020 kam die Schlüsselzahl B196 für die Führerscheinklasse B hinzu.
Aber was steckt dahinter?
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Krafträder mit einem Hubraum bis max 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
mindestens das 25 Lebensjahr erreicht haben
mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
Zusätzlich muss eine theoretische und praktische Schulung mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten erfüllt werden, die von einem Fahrlehrer oder Fahrlehrerin bestätigt werden müssen. Diese werden folgendermaßen aufgeteilt:
Theorieunterricht:
Mindestens 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterrichtsstoff für die Klassen A, A2 und A1
Praktischer Unterricht:
Mindestens 5 x 90 Minuten
Geübt werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf der Landstraßen/ und oder Autobahnen stattfinden. Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnis klasse A1 handelt, ist ein Stufen aufstieg zur Klasse A2 nicht möglich.
Bei Interesse gerne in unseren Fahrschule vorbeischauen.
Wir beraten Sie gerne